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Die Schulranglisten der deutschen und ladinischen Schulen werden jedes Jahr neu erstellt. Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Zulassungstitels sein.
Die Schulranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die 1. Gruppe umfasst jene Bewerber, die auch in den Landesranglisten sind. Die 2. Gruppe umfasst jene BewerberInnen, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen, aber im Besitz eines Zugangstitels und der Lehrbefähigung sind. Die 3. Gruppe umfasst BewerberInnen, welche im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.

Die Gesuche werden an das Schulamt weitergeleitet. Die BewerberInnen können in den Gesuchsvorlagen 10 Präferenzen angeben. Es können nur je nach Voraussetzung Grundschulspregel, Schulspregel, Mittelschul- und Oberschuldirektionen mit deutscher bzw. ladinischer Unterrichtssprache angegeben werden. Wer sich mit Vorbehalt in die Schulranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser effektiv unterrichtet wird. Die Supplenzen werden für alle Stellenpläne der Grundschule und alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in einer Stellenwahl vergeben, die gemeinsam vom Schulamt und von Schulen durchgeführt wird.

Die Details finden Sie im Beschluss 46/2025 im Bereich Dokumente. 

 

 

Die Artikel 12, 12-bis, 12-ter des Landesgesetztes Nr. 24 (12.12.1996) sehen die Errichtung von Landesranglisten vor. Diese Ranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die Reihung erfolgt aufgrund von Punkten laut Bewertungstabelle. Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten der Eintragung in diese Ranglisten verändert.

Mit dem Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 und dem Beschluss der Landesregierung Nr. 196 vom 24.Februar 2015 und Nr. 136 vom 7. Februaru 2017 wurden die Landesranglisten neu geregelt. Die bestehenden Landesranglisten wurden geschlossen und haben nun auslaufenden Charakter, gleichzeitig wurde eine neue Landesrangliste eingeführt, die ab dem Schuljahr 2015/16 zur Anwendung gekommen ist. In dieser neuen Rangliste gibt es keine Gruppen. Die Reihung erfolgt nach Punkten (siehe dazu Bewertungstabelle Anlage B zum Beschluss 46/2025). Lehrpersonen, die in den Landesrangliste mit Auslaufcharakter eingetragen sind, scheinen auch in der neuen Landesrangliste auf. In den Landesranglisten mit Auslaufcharakter, welche für das Schuljahr 2018/19 erstellt werden, erfolgt keine Neuberechnung der Punkte mehr. 

Das Gesamtkontingent der Stellen, die jährlich für die unbefristete Aufnahme an den Schulen zur Verfügung stehen, werden zu 50% auf Grund der Bewertungsranglisten der Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen, zu 25% auf Grund der Landesranglisten mit Auslaufcharakter und zu 25% auf Grunde der neuen Landesranglisten vergeben. Sobald eine Rangliste aufgebraucht ist, werden jeweils 50% der zur Verfügung stehenden Stellen auf der Grundlage der beiden verbliebenen Ranglisten vergeben. Wenn zwei Ranglisten aufgebraucht sind, werden alle Stellen auf Grund von der restlichen Restliste vergeben.

Lehrpersonen mit einer spezifischen Lehrbefähigung für den Unterricht von Italienisch-Zweite Sprache an Schulen in Südtirol können sich in die neuen Landesranglisten eintragen und verbleiben gleichzeitig in den Ranglisten anderer Provinzen. Wer sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. 

In die (neuen)Landesranglisten können sich nun auch Lehrpersonen, die das Diplom der Lehrerbildungsanstalt bis zum Schuljahr 2001/02 oder das Diplom einer Schule mit Schulversuch, welches als gleichwertig erklärt wurden, eintragen, sofern sie zum 1. September 2016 in den Schulranglisten der Provinz Bozen eingetragen sind und drei Dienstjahre an staatlichen Schulen oder an Schulen staatlicher Art oder an den gleichgestellten Schulen unterrichtet haben. (Siehe dazu Art. 3 des Beschlusses  1421/2018). 
In die Landesrangliste der Wettbewerbsklasse 55/A Instrumentalunterricht Oberschule können sich Lehrpersonen eintragen, die im Besitz  der Lehrbefähigung für den Unterricht in den ehemaligen Wettbewerbsklassen 31/A, 32/A oder 77/A, des Diploms für das spezifische Musikinstrument (einschließlich Gesang) sowie eines Diploms einer Sekundarschule zweiten Grades sind, sofern diese Titel von den nationalen Bestimmungen vorgesehen sind. Diese Titel sind Zulassungstitel bis zur Ausschreibung von spezifischen Lehrbefähigungskursen, auf jeden Fall nur bis zum akademischen Jahr 2018/19. 

Mit dem Schuljahr 2017/18 wurden die (neuen) Landesranglisten auch für die italienschsprachigen Schulen eingeführt. Die Details dafür finden Sie im Beschluss 136/2017 bzw. Beschluss 1421 Dezember 2017

Bei der Eintragung in die Ranglisten müssen die Lehrpersonen im Gesuch die neuen Bezeichnungen der Wettbewerbsklassen verwenden. In den meisten Fällen hat sich nur die Bezeichnung geändert. Einige Wettbewerbsklassen wurden zusammengelegt. (z.B. 12/A Agrarchemie und 13/A Chemie zu A-34- Chemie) Im Themenbereich Wettbewerbsklassen finden Sie den Beschluss Nr. 1198/2016 zu den neuen Wettbewerbsklassen. 

 

Nachrichten

Mit den Rundschreiben Nr. 55 gibt die Deutsche Bildungsdirektion bekannt, dass der Termin für die Eintragung in die Schulranglisten der Grund-, Mittel- und Oberschulen deutscher Sprache der 18. Dezember 2020 ist. Derselbe Termin gilt für die Ansuchen um Neuberechnung der Punkte in den… mehr
Mit den Rundschreiben Nr. 54 gibt die Deutsche Bildungsdirektion bekannt, dass der Termin für die Eintragung in die Landesranglisten der Grund-, Mittel- und Oberschulen deutscher Sprache der 18. Dezember 2020 ist. Derselbe Termin gilt für die Ansuchen um Neuberechnung der Punkte in den… mehr
Am 5. Oktober 2020 wurden die Dekrete zur Zulassung bzw. Nichtzulassung der Kandidaten für den ordentlichen Wettbewerb der Provinz Bozen veröffentlicht. Hier zu den Dekreten. 
Am 2. Oktober wurden die Dekrete mit den zum außerordentlichen Wettbewerb der Provinz Bozen zugelassenen KandidatInnen veröffentlicht. Für die Dekrete siehe… mehr
 Im Amtsblatt der Region ist der außerordentliche Wettbewerb für Lehrpersonen der Mittel-und Oberschulen italienischer Sprache ausgeschrieben worden. Für die Mittelschulen sind 13 Stellen und für die Oberschulen sind 43 Stellen vorgesehen. Die Ansuchen zur Teilnahme am Wettbewerb sind mittels… mehr
Mit dem Rundschreiben 37/2020 teilt die Deutsche Bildungsdirektion mit, dass die Stellenwahl für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen auch heuer online stattfinden wird. Erstmals auch für die Sonderverzeichnisse der Ranglisten, für die Wettbewerbsklasse AB23 sowie für die Instrumental-und… mehr
Die italienische Bildungsdirektion hat per Dekret des Landesschuldirektors Nr. 10493/2020 die vorläufige Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2020/21 veröffentlicht. Hier können Sie die Landes- und… mehr
Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass am 12. Juni 2020 die endgültigen Landes-und Schulranglisten für das Schuljahr 2020/21 veröffentlicht wurden. Für die Mitteilung, die Dekrete und die Ranglisten… mehr
Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die vorläufigen Landes-und Schulranglisten 2020/21 genehmigt wurden und ab 08 Mai 2020 an der Anschlagtafel und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht sind. Bis zum 18 Mai 2020 kann schriftlich Einspruch bei der… mehr
Der Schulamtsleiter dr. Vincenzo Gullotta hielt es angesichts des epidemiologischen Notstands "COVID-19" für notwendig, gleichzeitig den Schutz der Interessen der Bürger zu gewährleisten und die angemessene Dauer der Phase der Antragstellung sicherzustellen, damit das zuständige Amt diese dann… mehr
Die italienische Landesdirektion für die italienischen Schulen hat die Termine für die Eintragung in die Landesranglisten für das Schuljahr 2020/2021 und in die Schulranglisten für die Schuljahre 2020/2023 mitgeteilt. Die Ansuchen für die  Einschreibung oder  die Aktualisierung der… mehr
Der Termin für die Eintragung, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt in die Landes-und Schulranglisten für das Schuljahr 2020/21 ist der 13. Dezember 2019. Die Gesuche sind per Einschreibebrief mit Rückantwort zu senden oder persönlich bei… mehr
Das italienische Schulamt hat die Termine für die Vergabe der unbefristeten und befristeten Stellen bekannt gegeben. Die Stellen werden ab 19. August 2019 aufgrund der am 5. August veröffentlichten definitiven Ranglisten vergeben. Weiters sind die freien Stellen für die Aufnahme in die Stammrolle… mehr
Am Mittwoch, den 31. Juli 2019 wurden an der Anschlagtafel und auf der Homepage der Landesdirektion der ladinischnen Kindergärten und Schulen: www.… mehr
Die deutsche Bildungsdirektion hat am 13.06.2019 die endgültigen Landes-und Schulranglisten genehmigt und auf der Homepage veröffentlicht.  Siehe hier.

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