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Mobilität

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Die Versetzungen und Übertritte zwischen Schulen derselben Unterrichtssprache der Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag der deutschen und ladinischen Schulen und die Versetzungen und Übertritte von den Schulen der italienischen Schulen in die deutschen Schulen und die Schulen der ladinischen Ortschaften werden in dezentralen Verträgen geregelt. Ebenso werden die Versetzungen und Übertritte in die Schulen mit italienischer Unterrichtssprache mit dezentralen Verträgen geregelt.  Für die Versetzungen an Schulen anderer Provinzen gelten die gesamtstaatlichen Normen bzw. Verträge (siehe dazu CCN mobilità personale docente) .

  1. Versetzung: Wechsel der Planstelle innerhalb desselben Stellenplanes bzw. innerhalb derselben Wettbewerbsklasse der Sekundarschulen sowie Zuweisung einer definitiven Planstelle.
  2. Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in eine andere Wettbewerbsklasse.

Die Versetzungen werden auf Antrag der Lehrpersonen und von Amts wegen durchgeführt, wenn eine Lehrperson ihre Planstelle verliert oder noch keine erhalten hat. Die Schulen erstellen schulinterne Ranglisten auf der Basis von festgelegten Kriterien (Dienstalter, familiären Erfordernisse, Bewertung allgemeiner Titel, Vorränge etc.) und ermitteln so eventuelle Stellenverlierer.

Integrationsstellen sowie Stellen für Montessoriunterricht können im Rahmen von Versetzungen vergeben werden. (siehe Seite Integration/Montessori)

Die Versetzungen und Übertritte werden nach festgelegten Phasen durchgeführt:

  1. Versetzungen zwischen Schulen derselben Gemeinde und vorrangige Zuweisung der Planstelle
  2. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Gemeinden
  3. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Unterrichtssprache und zwischen Schulen verschiedener Provinzen sowie sämtliche Übertritte
  4. Versetzungen der Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans.

Die Termine für die Ansuchen werden von den einzelnen Schulämtern festgelegt. Die Gesuche um Versetzungen in andere Provinzen müssen über das Portal des Ministeriums ‚istanze online’ eingereicht werden.

 

Diese Maßnahmen gelten für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die vertraglich geregelt werden.
Für die Lehrpersonen der deutschen Schulen wurde mit dem Vertrag vom März 2018 eine weitere Form von Maßnahme eingeführt, die befristete Versetzung. Diese Versetzung wird, mit einigen Ausnahmen, laut den Kriterien der Versetzungen durchgeführt und hat eine Dauer von 2 Jahren.  Für diese befristeten Versetzungen stehen vakante Stellen, sowie Stellen, die aufgrund von Teilzeitverträgen, Freistellungen oder Abordnungen frei sind, zur Verfügung. Verwendungen können im Einverständnis mit der Lehrperson und under bestimmen Voraussetzungen ebenso für 2 Jahre gewährt werden. Es gibt keine befristete Versetzung für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schulen in die deutsche Schule.  
Hier die verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen: 
a) Befristete Versetzung
b) Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Verwendung von Lehrpersonen mit Vorrang als der Stellenverlierer
c)Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren: Integrations-, Montessoriunterricht und Englischunterricht in der Grundschule
d) Provisoriche Zuweisung für die Annäherung an die Familie, aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen
e) Zuweisung von Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben
f) Zuweisung von Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans
g) Zuweisung zwecks Bestätigung des Dienstsitzes (didaktische Kontinuität) und Zuweisung von Lehrpersonen, deren Planstelle mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist. 
Alle Details dazu finden sie im Vertrag. 

Für die Maßnahmen für ein Jahr mit Schulen anderer Provinzen wird die geltende staatliche Regelung angewandt. 

 

 

 

Nachrichten

Vom 31. März bis zum 02. Mai 2023 können online über die Plattform  https://personalescuole.esteri.it/, die Gesuche für die Ausschreibung der Lehrstühle im Ausland ab September 2023 gemacht werden .
Die Auswahl betrifft alle Lehrpersonen… mehr
Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können um eine Mobilitätmaßnahme in eine Schule der ladinischen Ortschaften für ein Jahr ansuchen. Der Termin für die Einreichung der Gesuche ist der 17. April 2023. Die Gesuche müssen an die Landesdirektion über die Sekretariate der Schulen… mehr
Bis Donnerstag, dem 30. März 2023 kann das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der deutschsprachigen Schulen staatlicher Art um eine befristete Mobilitätsmaßnahme ansuchen. Zu den befristeten Mobilitätsmaßnahmen gehören: 1. die Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit… mehr
Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte an italienische Schulen Südtirols oder anderen Provinzen ist der 21. März 2023.
Dieser Termin gilt auch für:
- Lehrpersonen der deutschen oder ladinischen Schule, welche in die italienische Schule oder an Schulen einer anderen… mehr
Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel und Oberschulen können um Versetzung und/oder Übertritt ansuchen. Die Gesuche müssen innerhalb 20. Februar 2023 bei der Landesdirektion eingereicht werden; der Widerruf  ist bis 28. Februar 2023 möglich. Voraussetzungen:  -… mehr
Lehrpersonen der deutschen Schule, die im Zuge der provisorischen Zuweisungen eine Stelle erhalten haben, die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist, können auf Antrag einer Stelle zugewiesen werden, die nach Durchführung der Maßnahmen frei wird. Der Antrag ist bis 15. Juli 2022 an… mehr
Die Frist für die Gesuche um Verwendung und provisorische Zuweisung in die italienischsprachige Schule in Südtirol ist vom 28.06.2022 bis 07.07.2022  Die Gesuche müssen mit SPID über das Internetportal des Unterrichtsministeriums … mehr
Die Anträge um Verwendung oder provisorische Zuweisung in andere Provinzen sind vom 20. Juni 2022 bis zum 4. Juli 2022 möglich.
Die Anträge müssen online (durch „Istanze online“, das Webportal des Unterrichtsministeriums) gestellt werden.
Nur die Anträge für Erzieher:innen und… mehr
Die Deutsche Bildungsdirektion hat die Mobilitätsmaßnahmen für die Schuljahre 2022/23 und zum Teil auch 2023/24 für die deutschsprachigen Schulen staatlicher Art bekannt gegeben. Für Klassenlehrpersonen an der GS wird eine Online-Stellenwahl stattfinden, die Rangliste der berechtigten Lehrpersonen… mehr
Am 15. April 2022 wurde im Amtsblatt der Republik (Wettbewerbe und Prüfungen Nr.30) und auf der Internetseite MAECI (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit) die Ausschreibung veröffentlicht für ein Auswahlverfahren für Lehrpersonen für den Dienst im französich… mehr
Der Termin für die Einreichung der Gesuche nach Verwendungen und provisorischen Zuweisungen zwischen oder nach ladinischen Schulen ist der
14. April 2022.
Nach dieser Frist können die Gesuche nicht mehr angenommen werden (Verfallsfrist).
Die Gesuche müssen an die Landesdirektion über die… mehr
Das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis kann die Gesuche für Befristete Versetzungen, Verwendungen, provisorische Zuweisungen für die kommenden Schuljahren 2022/23 und 2023/24 in deutschsprachige Grund-, Mittel und Oberschulen einreichen. Der Termin für die Einreichung der Gesuche ist… mehr
Termine und Modalitäten für Versetzungen und Übertritte in italienischsprachige Schulen des Landes und in Schulen der anderen Provinzen für das Schuljahr 2022/2023 sind bekannt. innerhalb der italienischen Schule in Südtirol von der deutschen oder ladinischen Schule in die italienische Schule in… mehr
Scoles ladines: Trasferimënc y passaji (ann de scora 2022/23). Die ladinische Bildungs- und Kulturdirektion teilt mit, dass die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel und Oberschulen  um Versetzung und/oder Übertritt nach bzw. zwischen Schulen der ladinischen… mehr

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