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Arbeitszeit

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Diese Übergangsbestimmung wurde auf Druck der Verwaltung und eines Rechtsgutachtens im Jahre 2006 eingeführt. Die Übergansbestimmung gilt für das Lehrpersonal der Mittel- und Oberschulen, an denen die Dauer der Unterrichtseinheiten geringer als 60 Minuten ist.

Sind die Unterrichtseinheiten kürzer, wird der  verbleibende Zeitraum nicht in Minuten individuell gezählt und verrechnet, sondern wird pauschal abgegolten.

Die folgenden Tätigkeiten werden von den Lehrpersonen der Schule pauschal (im Forfait) eingebracht:

  1. Beaufsichtigung der SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsbeginn, in den Zwischenpausen, während des Ausspeisungsdienstes sowie die Beaufsichtigung der Fahrschüler
  2. Begleitung der SchülerInnen bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen
  3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der individuellen Lernberatung
  4. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dokumentation der Kompetenzen der SchülerInnen.

 

 

Diese Regelung gilt nicht für die Religionslehrer und Zweitsprachenlehrer der Grundschulen!

Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan umfasst 20 Stunden. Falls die Lehrstuhlverpflichtung unter der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung liegt, wird die restliche Unterrichtszeit (Auffüllstunden) für die Übernahme von Reststunden in Parallelklassen, für Stützkurse, Sonderkurse und für gelegentliche Supplenzen verwendet.

Diese Stunden bilden ein Jahresgesamtkontingent der Schule und werden vom Lehrerkollegium für die Umsetzung der im Schulprogramm definierten Ziele geplant und festgelegt. Dabei muss mindestens 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeit, Stützkurse, Nachhilfe, pädagogisch-didaktische Tätigkeit in Bibliotheken, Vertiefung des Lernstoffes – also Arbeit mit Schüler und Schülerinnen – verwendet werden und die restliche Zeit für gelegentliche Supplenzen.
Von den Lehrpersonen kann die Leistung von bis zu zwei zusätzlichen wöchentlichen Unterrichtstunden verlangt werden (bezahlt). Zusätzlich kann der Unterrichtsstundenplan mit Zustimmung der Lehrperson um weitere 2 Stunden erhöht werden. (Maximal 24 Stunden wöchentlich, wobei 4 Stunden als Überstunden bezahlt werden)

Zusätzlich wird von den Lehrpersonen bis zu 220 Jahresstunden für Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen verlangt. (Siehe unten zusätzliche Arbeitszeit)

Wöchentliche Unterrichtszeit für die im Schulkalender vorgesehenen Unterrichtstage:
Der Unterrichtsstundenplan an den Grundschulen umfasst wöchentlich 22 Stunden, einschließlich des Mensadienstes und der Aufsicht der Schüler und Schülerinnen. Die Unterrichtsverpflichtung kann um maximal 2 weitere Stunden (Überstunden) erhöht werden. Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan der Zweitsprachenlehrer/innen und der Religionslehrer/innen beträgt 20 Stunden. Falls die Lehrstuhlverpflichtung unter dem wöchentlichen Unterrichtsstundenplan liegt, werden die restlichen Stunden (sogenannte Auffüllstunden) entweder für zusätzliche Unterrichtstätigkeit oder für gelegentliche Supplenzen verwendet. (laut Art. 6 Absatz 2,3)

Zusätzlich wird von den Lehrpersonen bis zu 220 Jahresstunden für Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen verlangt. (Siehe unten zusätzliche Arbeitszeit).

(Art. 8 LKV)

Die zusätzliche Arbeitszeit von bis zu 220 Stunden im Jahr besteht aus  Aufgaben, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen. Sie umfassen alle Tätigkeiten, auch kollegialer Art, der Planung, Forschung, Fort- und Weiterbildung, der Bewertung und Dokumentation, die Vorbereitungsarbeiten für die Kollegialorgane und die Teilnahme an Sitzungen, sowie die Durchführung der Tätigkeiten, die von den Kollegialorganen gefasst wurden.  Diese Tätigkeiten werden vom Lehrerkollegium geplant und im Jahrestätigkeitsplan festgehalten.

Für die kollegiale Planung und Koordinierung in Fach- und Arbeitsgruppen sind  in den Mittel- und Oberschulen  mindestens 33 Jahresstunden vorgesehen, in den Grundschulen sind es mindestens 66 Jahresstunden.

Im Stundenkontingen sind die für die Bewertungskonferenzen, für die Prüfungen und für die persönliche Vorbereitung und Korrekturen nicht enthalten.

Nachrichten

Das Schuljahr 2020/21 bringt einige rechtliche Neuigkeiten. Aufgrund des Landesgesetzes Nr. 9 vom August 2020 hat die Deutsche Bildungsdirektion ein Dekret erlassen, das neue organisatorische Vorgehensweisen und Stundentafeln vorsieht. Der italienische Schulamtsleiter hat eine Richtlinie… mehr
Neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis Freitag, den 22. März 2019 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten. Mit dem Schuljahr 2019/2020 läuft der Dreijahreszeitraum für das… mehr