Versetzungen und Übertritte in ladinischen Schulen 2020/2021
Es wird mitgeteilt, dass die Gesuche um Versetzungen und Übertritte in ladinischen Schulen bis zum 24. Februar 2020 bei der Landesdirektion eingereicht werden müssen. Den Gesuchen muss ein Dienstzeugnis beigefügt werden. Für die Gesuchsvorlagen und den Landesvertrag siehe hier.