Befristete Arbeitsverträge - Supplenzen

Befristete Arbeitsverträge - Supplenzen

Befristete Verträge (Supplenzen)

Die Auswahl der BewerberInnen für Supplenzen an verschiedenen Schulen bzw. Schulstufen erfolgt auf Grund der Landesranglisten und der Schulranglisten. Die Auswahl der Berechtigten für den Abschluss eines Arbeitsvertrages im August erfolgt durch Einberufung seitens des Schulamtes. Die Lehrpersonen, die in den Ranglisten eingetragen sind, müssen am vorgesehenen Tag und zur angegebenen Stunde erscheinen. Die verfügbaren Stellen werden wenigstens 24 Stunden vor Einberufung, getrennt nach Art der verfügbaren Supplenzstelle (Jahresstelle, zeitweilige Supplenz…), veröffentlicht.

Arten von Supplenzen 

Jahressupplenz: Stellen zur Besetzung einer freien Stelle bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres;
Zeitweilige Supplenz : Stellen bis zum Ende der didaktischen Tätigkeit. Es sind nicht freie Stellen, aber Stellen, die bis zum 30. Juni verfügbar sind. Die Arbeitsverträge werden in der Regel automatisch bis zum 31. August stillschweigend verlängert.
Zeitweilige Supplenz: Die Dauer dieser Arbeitsverträge hängt von den Diensterfordernissen der Schulen ab, d. h. von der Dauer der Abwesenheit der/des Stelleninhaberin/s.

Häufung der Verträge Die/Der BewerberIn, welche/r einen Teilauftrag erhalten hat, behält auf Grund seiner/ihrer Position in den verschiedenen Ranglisten das Recht, seine Stundenanzahl zu ergänzen. In der Grundschule kann der Auftrag einer Schuldirektion nur in Nachbardirektionen ergänzt werden. In den Mittel- und Oberschulen kann die Ergänzung auch durch Teilung eines Lehrstuhles erfolgen, sofern es mit den organisatorischen und didaktischen Erfordernissen der Schule vereinbar ist, wobei die Unterrichtsfächer, welche den Lehrstuhl bilden, nicht getrennt werden. Die Ergänzung kann mit Stunden der gleichen Wettbewerbsklasse oder auch verschiedener Wettbewerbsklassen erfolgen, wobei jedoch nicht mehr als drei Schulen betroffen sein können und die Schulen untereinander leicht erreichbar sein müssen.
 

Die Stellenwahl erfolgt seit dem Sommer 2019 nur noch Online. .

Kann ich eine Stelle von der Schule bekommen? Die Schulführung vergibt Supplenzen für die Vertretung von zeitweilig abwesendem Personal. Zu diesem Zwecke werden die in Frage kommenden BewerberInnen (nach Reihung in der Schulrangliste) mittels geeigneter Mitteilung kontaktiert. Ist eine Schulrangliste aufgebraucht, werden die Supplenzen mittels der Ranglisten anderer angrenzender Schulen vergeben. Muss die Schule Personen berufen, die nicht die erforderlichen Zulassungstitel besitzen, so können die DirektorInnen die Stellen an jene vergeben, die ein Gesuch eingereicht haben und dank ihrer Studientitel und Dienstzeugnisse oder besuchter Lehrgänge, sich am besten für den Unterricht eignen. Die Schulführungskräfte geben die Vergabekriterien vorher bekannt. Die Interessierten, die in keiner Rangliste eingeschrieben sind, können sich registrieren und ihre Bewerbung auf der Bewerbungsplattform der deutschsprachigen (https://www.blikk.it/supplenz/de) oder der italienischsprachigen (https://madlene.it/it) Schule in Südtirol abgeben.

Vorzeitiger Dienstaustritt und/oder nicht erfolgter Dienstantritt Die Lehrperson, die den Dienst nicht antritt bzw. vorzeitig verlässt, kann im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzen mehr erhalten. Ausnahme: Die frühzeitige Auflösung der Verträge die nicht bis Ende des Schuljahrs gehen, ist innerhalb 31. Dezember möglich um eine Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit anzunehmen.

Sommergehalt Dem Personal mit zeitlich befristetem Auftrag steht die Besoldung auch für die Zeit nach dem Ende des Unterrichtes und während der Sommerferien zu, wenn es im Laufe des Schuljahres wenigstens 7 Monate Dienst geleistet hat und am Ende des Unterrichts auf jeden Fall im Dienst steht.

Verlängerung eines befristeten Vertrages - Didaktische Kontinuität - Aus Gründen der didaktischen Kontinuität wird ein Vertrag ab dem darauf folgenden Tag verlängert, wenn auf eine Abwesenheit der/des Stelleninhabers/In eine weitere ohne Unterbrechung folgt. Wenn auf zwei aufeinander folgende Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In Feiertage, und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage fallen und die/der Stelleninhaber/In den Dienst nicht wieder aufnimmt, so wird ebenfalls der Vertrag verlängert.