- Dienstaustritt mit Pensionsanspruch
- Dienstaustritt ohne Pensionsanspruch
- Antrag um Dienstverlängerung zur Erreichung der Mindestbeitragsjahre, oder bei Tätigkeit für besondere internationale Sprachprojekte laut Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, Art.1, Absatz 257)
- Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in Teilzeitpension;
- eventueller Widerruf der Gesuche.
Alle Gesuche haben den Dienstaustritt am 1. September 2026 zur Folge.
Die Frist für die Einreichung des Antrags um Dienstaustritt für Schulführungskräfte ist der 28. Februar 2026 (Art. 12 des CCNL vom 15. Juli 2010 für den Bereich V der Führungskräfte).
N.B.:In der Provinz Bozen müssen die Anträge in Papierform eingereicht werden.
Die Gesuche um vorzeitige Pensionierung „A.PE sociale“ können innerhalb des 31. August 2025 eingereicht werden.
Vgl. Ministerialdekret, Ministerialmitteilung, unser großes AGB-Informationsflyer (deu ita), die Info-Tabelle des Ministeriums zur Pensionierung mit dem „gemischten System“, die Infoblätter der deutschen Bildungsdirektion (deu ita), die Mitteilung und das Rundschreiben der deutschen Bildungsdirektion und die Rundschreiben des italienischen und des ladinischen Schulamtes, Gesuche um Dienstaustritt aus der deutschen (deu, ita), aus der italienischen (deu, ita) und aus der ladinischen Schule (deu ita), „A.PE. sociale“-Gesuche füt die italienische Schule (ita), Gesuche um Dienstverlängerung (in der deutschen Schule: deu, ita; in der ladinischen Schule: deu ita; in der ital. Schule: deu, ita) und um Widerruf der Anträge (ital. Schule: deu, ita).