10-01-12
Letzter Termin für die Einreichung der Gesuche um Versetzung ist
Donnerstag, der 26. Januar 2012.
Die Gesuche, die direkt am Schulamt eingereicht werden, müssen am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist bis 16.15 Uhr abgegeben werden. Gesuche, die bei den Schulen eingereicht werden, müssen spätestens
am 26. Jänner 2012 protokolliert werden.
Die Gesuche für die deutschsprachigen Schulen können bis zum 30. März 2012 widerrufen werden.
Die Veröffentlichung der Versetzungen für die Grund- und Mittelschule erfolgt Anfang Mai, jene für die Oberschule Mitte Mai 2012.
Die Versetzung in die italienische Schule oder in eine Schule außerhalb des Landes kann noch nicht beantragt werden. Der Termin wird zu
einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden.
Eine kleine Neuerung: Jetzt kann auch bei den Versetzungen der Vorrang gemäß Gesetz Nr. 104/1992 nur beansprucht werden, wenn die zu betreuende Person und die Pflegeperson in derselben Gemeinde, in demselben Gebäude mit gleicher Hausnummer, aber nicht unbedingt in derselben Wohnung ansässig sind.
-> Einvernehmungsprotokoll mit den Gewerkschaften herunterladen
-> Gesuche für die Grundschule, Mittelschule und Oberschule herunterladen
Versetzungen und Übertritte – Schuljahr 2012/2013
Ab sofort kann um Versetzung, Übertritt sowie um die Zuteilung des definitiven Dienstsitzes angesucht werden.Letzter Termin für die Einreichung der Gesuche um Versetzung ist
Donnerstag, der 26. Januar 2012.
Die Gesuche, die direkt am Schulamt eingereicht werden, müssen am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist bis 16.15 Uhr abgegeben werden. Gesuche, die bei den Schulen eingereicht werden, müssen spätestens
am 26. Jänner 2012 protokolliert werden.
Die Gesuche für die deutschsprachigen Schulen können bis zum 30. März 2012 widerrufen werden.
Die Veröffentlichung der Versetzungen für die Grund- und Mittelschule erfolgt Anfang Mai, jene für die Oberschule Mitte Mai 2012.
Die Versetzung in die italienische Schule oder in eine Schule außerhalb des Landes kann noch nicht beantragt werden. Der Termin wird zu
einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden.
Eine kleine Neuerung: Jetzt kann auch bei den Versetzungen der Vorrang gemäß Gesetz Nr. 104/1992 nur beansprucht werden, wenn die zu betreuende Person und die Pflegeperson in derselben Gemeinde, in demselben Gebäude mit gleicher Hausnummer, aber nicht unbedingt in derselben Wohnung ansässig sind.
-> Einvernehmungsprotokoll mit den Gewerkschaften herunterladen
-> Gesuche für die Grundschule, Mittelschule und Oberschule herunterladen




